Der Staatliche Hofkeller kann sich mit Fug und Recht als ältestes deutsches Weingut bezeichnen. Es befindet sich ohne Unterbrechnung seit dem zwölften Jahrhundert im Besitz der jeweils regierenden Macht – der Bischöfe von Würzburg, die gleichzeitig Herzöge von Franken waren, des Bayerischen Königshauses mit einem Zwischenspiel des Großherzogs Ferdinand von Toskana (1806-1813), schließlich des Freistaats Bayern. Diese ungebrochene Tradition verpflichtet dazu, das Erbe zu wahren und für die Zukunft zu sichern.